Anmeldung für das Schuljahr 2023/24
aus Grund- und Mittelschule (Voranmeldung) für die 5. Jahrgangsstufe
Anmeldezeitraum: 08.05.2023 bis 12.05.2023
Die Voraussetzungen zum Übertritt und die Übersicht über die Unterlagen zur Anmeldung entnehmen Sie bitte der folgenden Seite auf unserer Homepage:
https://www.rsebe.de/index.php/unterricht/uebertrittsinformationen
Die Datenerfassung zur Anmeldung erfolgt digital unter folgendem Link:
https://www.schulantrag.de/anmeldung/swonline/ssl/antrag-start-01.asp?sch=453
Schülerfahrkarten:
https://lra-ebe.ticket-by.de/SLV.Portal/
Anschließend schicken Sie uns bitte folgende Dokumente per Post:
Hinweis für die 5. Jahrgangsstufe der Mittelschule (Voranmeldungen):
Die endgültige Anmeldung erfolgt mit dem Original des Jahreszeugnisses durch die Erziehungsberechtigte(n) in den ersten drei Tagen der Sommerferien von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr an der Dr.-Wintrich-Realschule Ebersberg.
Voranmeldung für Schüler ab der 6. Jahrgangsstufe:
Vorgehensweise wie bei 5. Klasse jedoch ist vorher zwingend ein Beratungsgespräch erforderlich.
Termine: Übertritt in die 5. Jahrgangsstufe zum Schuljahr 2024/25
Column 1 | Column 2 | Column 3 |
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21.03.2024 | 15:00 – 18:00 Uhr | Schnuppernachmittag / Tag der offenen Tür für die Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen GS und 5. Klassen MS |
Montag, 06.05.2024bisMittwoch 08.05.2024 | Column 2 Value 2 | Abgabe der Anmeldeunterlagen für den Übertritt in die 5. Jahrgangsstufe für Grundschüler / Mittelschüler (auch für Probeunterricht) Sie können die Formulare auch in den Briefkasten an der Schule einwerfen, wenn Sie zu den genannten Zeiten keine Zeit haben. |
Dienstag, 14.05.24 bis Donnerstag, 16.05.24 | 08:00 – ca. 12:00 Uhr | Probeunterricht (Fächer Deutsch und Mathematik) |
Column 1 Value 4 | Column 2 Value 4 | Column 3 Value 4 |
Zur Einschreibung sind mitzubringen:
- Übertrittszeugnis (Das Übertrittszeugnis verbleibt im Original bei uns an der Schule. Bitte machen Sie sich ggf. für Ihre Unterlagen selbst eine Kopie.)
- Geburtsurkunde bzw. Stammbuch (Original und Kopie)
- 1 Passfoto
- Bei Vorliegen einer Lese-Rechtschreib-Störung (Legasthenie): Schulpsychologische Stellungnahme und Bescheid der Schulleiterin/des Schulleiters der zuletzt besuchen Schule sowie, falls vorhanden, fachärztliches Attest o.Ä.
- ggf. Sorgerechtsbeschluss
Die Anmeldung kann nur von Erziehungsberechtigten (ggf. bitte Sorgerechtsbeschluss mitbringen) vorgenommen werden. Bei der Anmeldung können Sie sich auch über die Ganztagsbetreuung informieren und ggf. Ihr Kind dafür anmelden.
Bestimmungen für den Übertritt aus der Jahrgangsstufe 4:
- Notendurchschnitt Ø 2,66 oder besser mit Eignungsvermerk = geeignet für die Realschule
- Notendurchschnitt schlechter als Ø 2,66 = geeignet für Mittelschule –> Möglichkeit des Probeunterrichts (Fächer: Deutsch, Mathematik)
–> Probeunterricht – Ergebnis:
- Noten 3/4 oder besser: bestanden (s.a. § 27 RSO)
- Noten 4/4: nicht bestanden, Eltern entscheiden über Aufnahme
- einmal 5 oder schlechter: nicht bestanden, kein Übertritt möglich
Bestimmungen für den Übertritt aus der Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule
Der Übertritt aus der Jahrgangsstufe 5 ist ausschließlich mit dem Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule möglich, wenn in den Fächern Mathematik und Deutsch eine Durchschnittsnote von 2,5 oder besser erreicht wird.