Das Bildungs- und Teilhabepaket, das im Rahmen des sog. Hartz IV-Kompromisses ausgehandelt wurde, fördert Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen mit folgenden Leistungen:
Zuschüsse für
• gemeinsames Mittagessen in Kita, Schule oder Hort.
• Kultur, Sport, Freizeit
• Ausflüge und Klassenfahrten
• Lernförderung, wenn die Versetzung gefährdet wäre,
• Schulbedarf (100 € für nötige Lernmaterialien)
• Beförderungskosten für Schüler und Schülerinnen,
(soweit diese nicht anderweitig übernommen werden).
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem folgenden externen Link des Landratsamts Ebersberg, von wo aus auch Formulare heruntergeladen werden können: