Vorgehen bei Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten

Neuüberprüfung

Um abzuklären, ob bei Ihrem Kind eine Lese-Rechtschreib-Störung vorliegt, nehmen Sie bitte telefonisch oder per Mail Kontakt auf und wir besprechen das weitere Vorgehen. Geben Sie zusätzlich den ausgefüllten Elternfragebogen (siehe unten) im Original z. Hd. Kimpel Schulpsychologie an der Realschule ab.

Gleiches gilt für den Fall, dass Sie Ihr Kind extern an einer Beratungsstelle oder bei einem Kinder- und Jugendpsychiater haben testen lassen und nun einen Nachteilsantrag/Notenschutz beantragen möchten. Hier ist es nicht ausreichend, die ärztliche Stellungnahme an der Schule abzugeben!

Schulwechsel/Übertritt

Sollte Ihr Kind an die Dr.-Wintrich-Schule Ebersberg wechseln und an der bisherigen Schule (Grundschule wie auch weiterführende Schule) bereits einen Nachteilsausgleich/Notenschutz gewährt bekommen haben, bedarf es einer erneuten Überprüfung. Melden Sie sich hierfür per Mail oder telefonisch bei der Schulpsychologie und geben Sie folgende Unterlagen an der Realschule ab:

  • Elternfragebogen im Original
  • Antrag auf Nachteilsausgleich/Notenschutz im Original
  • Fachärztliches Gutachten oder Testwerte der vorherigen Testungen (!)

HINWEIS: Ggf. müssen Sie die Testwerte vorab bei der entsprechenden Stelle (Facharzt, Schulpsychologie der vorherigen Schule) anfordern.

  • Aussagekräftige Schriftprobe in Kopie (z. B. Deutschprobe / Hefteintrag)
  • alle bisherigen Jahreszeugnisse Ihres Kindes
  • Schulpsychologische Stellungnahme aus der vorherigen Schule (muss ggf. angefordert werden)
  • Bescheid zur Gewährung des Nachteilsausgleichs bzw. Notenschutzes durch die Schulleitung aus der letzten Schule