Übertritt in die 5. Jahrgangsstufe
1. Übertritt an die Realschule von Jahrgangsstufe 4 der Grundschule (öffentlich oder staatlich anerkannt):
Im Übertrittszeugnis:
- Eignungsvermerk „Geeignet für die Realschule“ = Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht 2,66 oder besser => Übertritt
- Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht 3,0 oder schlechter => Möglichkeit des Probeunterrichts (Fächer: Deutsch und Mathematik)
Der Probeunterricht ist bestanden mit den Noten 3/4 oder besser. Werden im Probeunterricht die Noten 4/4 erzielt, ist im Rahmen der Elternverantwortung trotz nicht bestandenem Probeunterrichts die Aufnahme möglich!
Weitere Informationen zum Probeunterricht der Realschule finden Sie auf folgender Internetseite des Bayerischen Realschulnetzes.
Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Übertrittszeugnis im Original
- Geburtsurkunde bzw. Stammbuch im Original
- Ausgefülltes Anmeldeformular. Bei einem gemeinsamen Sorgerecht ist die Anmeldung von beiden Sorgeberechtigten zu unterschreiben.*
- Sorgerechtsbeschluss bei alleinigem Sorgerecht
- Ggf. Bescheid über Nachteilsausgleich/Notenschutz von der Grundschule
- ggf. Informationen bei vorliegender Lese- und/oder Rechtschreib-Störung (s. Formular Elternschreiben_Übertritt_EBE)
- ggf. Informationen bei vorliegenden chronischen Krankheiten oder sonstigen Beeinträchtigungen (s. Formular Elternschreiben_Übertritt_chronische Krankheiten)
- Ggf. Anmeldung zur offenen Ganztagsschule mit Schweigepflichtsentbindung
- Nachweis über die Masernimpfungen (Impfbuch im Original) bzw. ärztliches Zeugnis, dass aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann
- Für alle Fahrschüler: Erfassungsbogen (ausgefüllt und unterschrieben) mit aufgeklebtem Passbild
* eventuell Einverständniserkläung, wenn die Anmeldung nicht von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben wurde.
2. Übertritt an die Realschule von Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule (öffentlichen oder staatlich anerkannt):
Der Übertritt aus der Jahrgangsstufe 5 ist ausschließlich mit dem Original des Jahreszeugnisses der Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule möglich, wenn in den Fächern Mathematik und Deutsch eine Durchschnittsnote von 2,5 oder besser erreicht wird. Ein Probeunterricht beim Übertritt von der 5. Klasse Mittelschule bei einem schlechteren Durchschnitt ist nicht möglich.
(Details bitte der RSO ab § 2 ff entnehmen. Ergänzung: bei Nichtbestehen einer Aufnahmeprüfung darf keine Aufnahme in Jgst. 5 erfolgen!)
Alle Schülerinnen und Schüler der 5. Jahrgangsstufe der Mittelschule, die den Übertritt an die Realschule anstreben und die im Halbjahreszeugnis in den Fächern Deutsch/Mathematik die Durchschnittsnote 2,5 oder besser aufweisen, sollen sich an der Realschule im regulären Anmeldezeitraum voranmelden. Bitte kontaktieren Sie hierzu das Sekretariat.
Die Anmeldung erfolgt dann mit dem Original des Jahreszeugnisses durch die Erziehungsberechtigte(n) in den ersten drei Tagen der Sommerferien von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr.
Zur Anmeldung zu Beginn der Sommerferien werden folgende Unterlagen benötigt:
- Jahreszeugnis der Mittelschule im Original
- Geburtsurkunde bzw. Stammbuch im Original
- Ausgefülltes Anmeldeformular. Bei einem gemeinsamen Sorgerecht ist die Anmeldung von beiden Sorgeberechtigten zu unterschreiben. *
- Sorgerechtsbeschluss bei alleinigem Sorgerecht
- Ggf. Bescheid über Nachteilsausgleich/Notenschutz von der Grundschule
- ggf. Informationen bei vorliegender Lese- und/oder Rechtschreib-Störung (s. Formular Elternschreiben_Übertritt_EBE)
- ggf. Informationen bei vorliegenden chronischen Krankheiten oder sonstigen Beeinträchtigungen (s. Formular Elternschreiben_Übertritt_chronische Krankheiten)
- Ggf. Anmeldung zur offenen Ganztagsschule mit Schweigepflichtsentbindung
- Nachweis über die Masernimpfungen (Impfbuch im Original) bzw. ärztliches Zeugnis, dass aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann
- Für alle Fahrschüler: Erfassungsbogen (ausgefüllt und unterschrieben) mit aufgeklebtem Passbild
* eventuell Einverständniserkläung, wenn die Anmeldung nicht von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben wurde.
3. Übertritt an die Realschule von Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums (öffentlichen oder staatlich anerkannt):
Ein Übertritt ist uneingeschränkt möglich (in der Regel zu Beginn des Schuljahres).
Übertritt in eine höhere Jahrgangsstufe
1. Übertritt zum Beginn des kommenden Schuljahres
Informationen zum Übertritt in die Jahrgangsstufen 6 bis 10 der Realschule finden Sie auf folgender Internetseite des Kultusministeriums.
Verfahrensweise:
- Bei etwaigen Übertrittswunsch in eine höhere Jahrgangsstufe (d.h. ab Jgst. 6) vereinbaren Sie als Erziehungsberechtigte bitte baldmöglichst einen Termin mit unserer Beratungslehrkraft über das Sekretariat oder per E-Mail. Dort werden Sie die notwendigen Informationen mit Blick auf die individuelle Situation Ihres Kindes erhalten.
- Eine unverbindliche Voranmeldung im Falle des weiterhin bestehenden Übertrittswunsches sollte in jedem Fall erfolgen.
- Die Anmeldung von SchülerInnen der Mittelschule bzw. des Gymnasiums, die in die Jahrgangsstufe 6 oder eine höhere Jahrgangsstufe der Realschule aufgenommen werden wollen, erfolgt dann mit dem Original des Jahreszeugnisses durch die Erziehungsberechtigte(n) in den ersten drei Tagen der Sommerferien von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr.
Verfahrensweise:

Zur Anmeldung zu Beginn der Sommerferien werden folgende Unterlagen benötigt:
- Zeugnis des abgelaufenen Schuljahres im Original
- Geburtsurkunde bzw. Stammbuch im Original
- Sorgerechtsbeschluss bei alleinigem Sorgerecht
- Ggf. Bescheid über Nachteilsausgleich/Notenschutz
- ggf. Informationen bei vorliegender Lese- und/oder Rechtschreib-Störung (s. Formular Elternschreiben_Übertritt_EBE)
- ggf. Informationen bei vorliegenden chronischen Krankheiten oder sonstigen Beeinträchtigungen (s. Formular Elternschreiben_Übertritt_chronische Krankheiten)
- Nachweis über die Masernimpfungen (Impfbuch im Original) bzw. ärztliches Zeugnis, dass aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann
- Für alle Fahrschüler: Passbild
2. Übertritt während des Schuljahres
Der Übertritt zur Realschule während des Schuljahres kann nur in Ausnahmefällen und aus wichtigem Grund erfolgen. Über das Vorliegen wichtiger Gründe entscheidet der Schulleiter. Wird ein Übertritt während es Schuljahres vom Gymnasium an die Realschule angestrebt, ist ein Gutachten des Gymnasiums erforderlich. Für den Übertritt darf nicht allein eine vorübergehende Leistungsschwäche maßgebend sein. Der Übertritt setzt vielmehr eine sorgfältige Beobachtung der Entwicklung des Schülers/der Schülerin voraus. Außerdem sind Beratungsgespräche am Gymnasium mit den Fachlehrkräften, der Klassenleitung, der Beratungslehrkraft und den Eltern nötig. (Grundlagen: RSO § 2 und KMBek v. 20.07.2007 Az.: V.2-5 S 6302-5.66 944)
Verfahrensweise:

Alle Angaben ohne Gewähr.