Ansprechpartner:

Erste Ansprechpartner in unserer Schule sind die Klassenleiter. Wenn Sie Fragen haben oder Probleme besprechen möchten, dann wenden Sie sich zunächst vertrauensvoll an diese. Bei Fachfragen steht Ihnen die jeweilige Fachlehrkraft für ein Gespräch zur Verfügung. Zudem haben Sie die Möglichkeit mit

  • dem Schulleiter: Markus Schmidl
  • der Konrektorin: Kathrin Kurz
  • dem Konrektor: Mike Falter
  • der Beratungslehrerin Kathrin Fertig
  • der Schulpsychologin Kathrin Wilhelm
  • der Schulsozialarbeiterin Eva Holeczek-Lupa
  • oder auch mit Mitgliedern des Elternbeirats

Kontakt aufzunehmen.

Bei Fragen organisatorischer Art helfen auch unsere Sekretärinnen Frau Karl, Frau Frimmer und Frau Schmidtke gerne weiter.

Änderung Ihrer Anschrift:

Bitte teilen Sie der Schule die Änderung Ihrer Anschrift, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen umgehend mit.

  • Nur so bleiben ihre Daten auf dem aktuellen Stand.
  • Nur so wird die Erreichbarkeit im Notfall gewährleistet.

Gerne kann die Mitteilung auch über Ihr Kind im Sekretariat erfolgen.

Aufsichtspflicht:

Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich auf die Zeit, in der die Schüler am Unterricht oder an sonstigen Schulveranstaltungen teilnehmen, einschließlich einer angemessenen Zeit vor Beginn und nach Beendigung des Unterrichts oder der Schulveranstaltungen (BaySchO §22). Deshalb ist es den Schülern und Schülerinnen nicht  gestattet, das Schulgelände in der Zeit von 8:10 Uhr bis 13:10 Uhr ohne Erlaubnis einer Lehrkraft zu verlassen.

Beurlaubungen:

Schüler können nur in dringenden Ausnahmefällen auf Antrag vom Unterricht beurlaubt werden. Wichtige Gründe sind Eheschließungen, Todesfälle in der Familie, Wohnungswechsel, religiöse Feste und unaufschiebbare Behördengänge. Die Beurlaubung erfolgt über den Schulmanager. Der zwingende Grund muss dabei angegeben werden. Der Antrag ist drei Tage im Voraus einzureichen. So bleibt Zeit, Rückfragen zu stellen. Reise- oder Urlaubstermine der Erziehungsberechtigten und Schüler gelten grundsätzlich nicht als wichtiger persönlicher Grund!

Ergänzungsunterricht:

Ergänzungsunterricht in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik (Jgst. 5/6) hilft …

  • den Übergang von der Grund-/ Mittelschule zur Realschule zu erleichtern,
  • einen möglichen unterschiedlichen Leistungsstand der Schüler auszugleichen,
  • um Schülern mit Leistungsschwächen in einem oder mehreren Hauptfächern eine zusätzliche Übungszeit für neue Unterrichtsinhalte der Realschule zu ermöglichen.

Fachoberschule:

Nach dem Realschulabschluss ist der Übertritt an eine Fachoberschule möglich. Hierfür ist ein Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik nötig. Nach zwei Jahren kann dort das Fachabitur und nach erfolgreichem Besuch der 13. Jahrgangsstufe das Abitur (fachgebunden/allgemein) abgelegt werden. Durch die „Kooperation Realschule – FOS“ werden Kombi-Kurse angeboten, um Realschülerinnen und Realschüler auf den Besuch der Fachoberschule vorzubereiten.

Ferien:

Gemäß dem Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) stehen allen Schülerinnen und Schülern eine feste Anzahl von Ferientagen zu. Die Ferientermine werden im ersten Elternbrief bekannt gegeben. Das Kultusministerium weist darauf hin, dass keine Unterrichtsbefreiungen gewährt werden, um Urlaubsreisen früher beginnen oder später enden zu lassen.

Förderverein:

Vor vielen Jahren wurde unser Förderverein gegründet. Er hat sich zum Ziel gesetzt, die Arbeit der Schule finanziell zu unterstützen. Viele Aktionen und Fahrten könnten sonst nicht realisiert werden. Dazu gehören Lehr- und Studienfahrten, Skilager, Theateraufführungen, Expertenvorträge, Abschlussveranstaltungen. Die Kosten wären sonst viel zu hoch. Werden auch Sie Mitglied im Förderverein unserer Schule! Ein Beitrittsformular finden Sie auf der Schulhomepage.

Förderunterricht:

Förderunterricht…

  • wird in den Jahrgangsstufen 7 bis 9 bedarfsorientiert in Kern- und Profilfächern meist über das gesamte Schuljahr angeboten,
  • dient der individuellen Förderung, um den Unterrichtsstoff unter Anleitung einzuüben und mögliche punktuelle Defizite zu beheben oder/ und zu vermeiden,
  • ist nicht als alleinige Maßnahme bei erheblichen Lücken des Schülers ausreichend. In diesem Fall ist eine zusätzliche und intensivierte Förderung nötig.

Hausaufgaben:

Hausaufgaben dienen vor allem dem Einüben, Wiederholen und Vertiefen. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich selbständig und in ihrem Tempo mit dem Unterrichtsstoff auseinander. Daneben ist die Entwicklung von Kompetenzen wichtig. Dazu gehört die sorgfältige und präzise Arbeitsweise. Auch die sinnvolle zeitliche Organisation spielt eine wichtige Rolle. Ebenso das Nachdenken über und die Verantwortung für den eigenen Lernprozess. Es soll das Entwickeln von Lernstrategien gefördert werden.

All diese Gründe unterstützen die Bedeutung von Hausaufgaben. Dies hilft bis zu einem erfolgreichen Realschulabschluss. Es ist wichtig, Hausaufgaben zu stellen und zu kontrollieren. Siehe § 28 BaySchO.

Fächerspezifische Notierung: Jede Fachlehrkraft kontrolliert nicht gemachte bzw. nicht vorzeigbare Hausaufgaben in jeder Jahrgangstufe. Es gibt keine fächerübergreifende Addition.

Vergessenes Material: Die Fachlehrkraft entscheidet, ob vergessenes Unterrichtsmaterial als fehlende Hausaufgabe gilt.  Als Schule möchten wir Sie ebenfalls darauf hinweisen, dass die Hausaufgabenmoral die Zeugnisbemerkung beeinflussen kann. Wir informieren die Erziehungsberechtigten zeitnah über nicht erledigte Hausaufgaben. Wir appellieren an Sie, Ihrem Kind die Wichtigkeit der Hausaufgaben zu verdeutlichen.

Wir alle arbeiten gemeinsam am Lernerfolg Ihres Kindes.

Mobbing und Cybermobbing:

Wenn das eigene Kind von Mobbingerfahrungen berichtet, ist das für Eltern sehr belastend und führt oft zu Unsicherheiten, was nun zu tun ist. Vielleicht haben Sie auch nur einen Verdacht und machen sich Sorgen um ihr Kind. Möglicherweise sind Sie auch mit der angebotenen Unterstützung an der Schule Ihres Kindes unzufrieden.

In jedem Fall sind auch Sie nicht mit Ihren Sorgen allein!

Bitte suchen Sie in jedem Fall zunächst das Gespräch mit der Klassenlehrkraft oder einer anderen zuständigen Person an der Schule Ihres Kindes. An jeder Schule steht Ihnen eine Beratungslehrkraft und eine Schulpsychologin oder ein Schulpsychologe zur Verfügung.

Sie finden aber auch an den jeweiligen Staatlichen Schulberatungsstellen kompetente und erfahrene Ansprechpersonen, die gemeinsam mit Ihnen anhand Ihrer geschilderten Situation ganz konkret mögliche Handlungsoptionen für Sie und Ihr Kind besprechen.

Ansprechpersonen in Notfällen:

Allgemeine Notrufe:
Notruf – Polizei

Notruf – Rettung

Polizei Ebersberg (Dienststelle)

110

112

08092 8268-0

Ansprechpartner an der Realschule Ebersberg (in allen Fällen):
Schulpsychologin: Franziska Wilhelm

Schulleiter: Herr Markus Schmidl

und jede Lehrkraft des Vertrauens

08084 9306552

08092 8263-13

Schulanmeldungen:

Die Schülerinnen und Schüler sind bei der Realschule anzumelden, in die sie aufgenommen werden sollen. Anzumelden sind…

  • Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 staatlich genehmigter Schulen, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule aufgenommen werden wollen, vom 6. Mai 2024 bis 8. Mai 2024 sowie dem 10. Mai 2024.Hinweis:
    Der Probeunterricht für Schülerinnen und Schüler, die gemäß dem Übertrittszeugnis nicht für den Bildungsweg der Realschule geeignet sind, deren Erziehungsberechtigte aber den Übertritt an eine Realschule wünschen, findet vom 14. Mai bis 16. Mai 2024 statt.
  • Schülerinnen und Schüler der Mittelschule und des Gymnasiums, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule oder in höhere Jahrgangsstufen der Realschule aufgenommen werden wollen, bis 2. August 2024; eine Voranmeldung in der Zeit vom 6. Mai 2024 bis 8. Mai 2024 sowie dem 10. Mai 2024 wird empfohlen.

Schulferien 2023/2024:

Schulferien im Schuljahr 2023/2024

Sommerferien 202331. Juli 2023 mit 11. September 2023

unterrichtsfreie Tage um Allerheiligen 2023: 30. Oktober 2023 mit 3. November 2023

Weihnachtsferien 2023/202423. Dezember 2023 mit 5. Januar 2024

Frühjahrsferien 2024: 12. Februar 2024 mit 16. Februar 2024

Osterferien 202425. März 2024 mit 6. April 2024

Pfingstferien 2024: 21. Mai 2024 mit 1. Juni 2024

Sommerferien 2024: 29. Juli 2024 mit 9. September 2024

Schulferien 2024/2025:

Schulferien im Schuljahr 2024/2025

Sommerferien 202429. Juli 2024 mit 9. September 2024

unterrichtsfreie Tage um Allerheiligen: 28. Oktober 2024 mit 31. Oktober 2024

Weihnachtsferien 2024/2025: 23. Dezember 2024 mit 3. Januar 2025

Frühjahrsferien: 3. März 2025 mit 7. März 2025

Osterferien: 14. April 2025 mit 25. April 2025

Pfingstferien: 10. Juni 2025 mit 20. Juni 2025

Sommerferien 2025: 1. August 2025 mit 15. September 2025

Smartphones:

Die Verwendung digitaler Endgeräte ist schulartübergreifend in Art. 56 Abs. 5 BayEUG gesetzlich geregelt. Dieser lautet:

Die Verwendung von digitalen Endgeräten ist für Schülerinnen und Schüler nur zulässig

  1.    im Unterricht und bei sonstigen Schulveranstaltungen, soweit die Aufsicht führende Person dies gestattet,
  2.    im Übrigen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände, soweit dies die Schulleitung im Einvernehmen mit dem Schulforum allgemein oder die Aufsicht     führende Person im Einzelfall gestattet.

Für die Verwendung nach Satz 1 können die Schulleiterin oder der Schulleiter allgemein oder die Aufsicht führende Person für den Einzelfall zulässige Programme und Anwendungen festlegen. Bei unzulässiger Verwendung kann das digitale Endgerät vorübergehend einbehalten werden.

Im Unterricht können digitale Endgeräte damit schulartübergreifend und in allen Jahrgangsstufen verwendet werden. Voraussetzung ist die Gestattung durch die aufsichtsführende Person.

Auch eine private Nutzung digitaler Endgeräte ist in der Schule nicht ausgeschlossen. Auf Basis der zitierten gesetzlichen Regelung können die Schulen im engen Dialog mit der Schulgemeinschaft vor Ort und im Einvernehmen mit dem Schulforum selbst entscheiden, wie sie die Regelungen zur privaten Nutzung der Geräte außerhalb des Unterrichts ausgestalten und damit auf die konkrete pädagogische Situation vor Ort eingehen. Es obliegt der schulischen Eigenverantwortung, ob, wie und wo die Handynutzung erlaubt wird, ob etwa zeitlich, räumlich oder auch altersspezifisch differenziert wird.

Tanzkurs:

Wir bieten seit etlichen Jahren einen Tanzkurs für unsere Absolventen und Absolventinnen der 10. Jahrgangsstufe an. Dieser Tanzkurs bereitet auf den Abschlussball vor. Die genauen Termine erfahren Sie über ein Rundschreiben.

Trinken im Unterricht:

Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit werden maßgeblich von einer ausreichenden Flüssigkeitszufuhr bestimmt. Daher sollten Schülerinnen und Schüler während der Schulzeit ausreichend trinken. Dazu haben sie in der Regel in den Pausen und beim Stundenwechsel Gelegenheit.

Grundsätzlich sollten sie darüber hinaus auch die Möglichkeit haben, während des Unterrichts zu trinken. Soweit dies zu keinen Störungen im normalen Stundenverlauf führt, sollte aus Sicht des Kultusministeriums das Trinken im Unterricht daher auch von allen Lehrkräften akzeptiert werden. Die Durchführung des Unterrichts liegt allerdings in der pädagogischen Verantwortung der Lehrkraft, die aus verschiedenen Gründen das Trinken einschränken oder auch verbieten kann.

Bitte wenden Sie sich daher an die betreffende Lehrkraft und lassen sich die von ihr vorgegebenen Rahmenbedingungen erläutern. Selbstverständlich steht Ihnen auch die Schulleiterin bzw. der Schulleiter als Ansprechpartner zur Verfügung.

Unfälle:

Für alle Schüler/-innen besteht eine gesetzliche Unfallversicherung bei der Kommunalen Unfallversicherung Bayern. Diese tritt ein bei Unfällen, die sich in der Schule, auf dem Schulweg oder bei allen schulischen Veranstaltungen ereignen. Jeder Unfall muss sofort im Sekretariat gemeldet werden. Sofern ärztliche Behandlung in Anspruch genommen wird, muss von den Eltern ein Formblatt ausgefüllt werden. Dieses Formblatt ist im Sekretariat zu erhalten.

Wahlpflichtfächergruppen:

Die Realschule bietet drei Ausbildungsrichtungen an. Diese sogenannten Wahlpflichtfächergruppen setzen ab der 7. Jahrgangsstufe verschiedene Bildungsschwerpunkte. Dabei können die Schülerinnen und Schüler entsprechend der eigenen Interessens- und Begabungsbereiche wählen. Die Wahl eines Profilfachs kann anhand der gewünschten beruflichen Zielrichtung getroffen werden, stellt aber keine endgültige Entscheidung über den späteren Karriereweg dar.

An der Realschule können laut Art. 8 BayEUG Ausbildungsrichtungen eingerichtet werden

  • mit Schwerpunkt im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Bereich,
  • mit Schwerpunkt im wirtschaftlichen Bereich,
  • mit Schwerpunkt im fremdsprachlichen Bereich; die Ausbildungsrichtung kann ergänzt werden durch Schwerpunkte im musisch-gestaltenden, im ernährungs- und gesundheitsbezogenen sowie im sozialen Bereich.

Die Abschlussprüfung der Realschule wird in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik sowie im gewählten Profilfach abgelegt.

Wahlpflichtfächergruppe I:

Mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Zweig:

Der mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Zweig richtet sich an technikinteressierte Schülerinnen und Schüler. Hier wird Physik als Profilfach unterrichtet. Der Mathematikunterricht findet vertieft statt. Durch praktische Versuche entdecken die Jugendlichen physikalische Zusammenhänge und Gesetzmäßigkeiten. Die Ausrichtung dieses Zweigs bietet eine gute Voraussetzung für das Ergreifen technischer oder naturwissenschaftlicher Berufe.

Die Abschlussprüfung umfasst neben Deutsch, Englisch und Mathematik (vertieft) das Profilfach Physik.

Wahlpflichtfächergruppe II:

Wahlpflichtfächergruppe II: wirtschaftlicher Zweig

Im wirtschaftlichen Zweig werden im Fach Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen Kompetenzen vermittelt, um wirtschaftlich eigenverantwortlich handeln zu können. Dazu werden auch Perspektiven eines Unternehmens eingenommen. Hierdurch wird eine Grundlage für einen späteren Beruf in Wirtschaft und Verwaltung geschaffen.

Die Abschlussprüfung umfasst neben Deutsch, Englisch und Mathematik das Profilfach Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen.

Wahlpflichtfächergruppe III:

Wahlpflichtfächergruppe III a: fremdsprachlicher Zweig

In diesem Zweig liegt der Schwerpunkt auf dem Erwerb der zweiten Fremdsprache Französisch. Neben dem Erlernen der französischen Sprache werden im Französischunterricht auch interkulturelle Kompetenzen vermittelt. Im Rahmen der Abschlussprüfung kann das international anerkannte DELF-Diplom des Institut français auf dem Niveau B1 abgelegt werden. Der Nachweis einer zweiten Fremdsprache ist Voraussetzung für das Ablegen der Allgemeinen Hochschulreife.

Die Abschlussprüfung umfasst neben Deutsch, Englisch und Mathematik das Profilfach Französisch.

Wahlpflichtfächergruppe III b: musisch-gestaltender Zweig

Die Realschulen können den dritten Zweig um ein weiteres Fach ergänzen. An unserer Schule ist das Profilfach Kunst. Die erworbenen Kompetenzen im gewählten Profilfach schaffen eine solide Grundlage für eine Berufsausbildung in der entsprechenden Branche.

Die Abschlussprüfung umfasst neben Deutsch, Englisch und Mathematik das jeweilige Profilfach.

Zeugnisse:

Zeugnisse

Abgesehen von Sonderregelungen (z. B. bei Abschlussklassen) gelten im Bereich der allgemein bildenden öffentlichen Schulen und staatlich anerkannten Privatschulen folgende Zeugnistermine:

  • Das Zwischenzeugnis wird am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche im Februar ausgestellt. Für das Schuljahr 2023/24 bedeutet das: Das Zwischenzeugnis wird am 23. Februar 2024 ausgegeben.
  • Das Jahreszeugnis wird am letzten Unterrichtstag des Schuljahres ausgestellt. Für das Schuljahr 2023/24 ist dies der 26. Juli 2024.