Informationen zur erneuten Überprüfung einer LRSt (bei Ablauf des an unserer Schule gültigen Bescheids)
In der Regel verliert der Bescheid des Kindes seine Gültigkeit zum 31. Juli eines individuell festgelegten Schuljahres. Sollte der letzte Bescheid Ihres Kindes am Ende des aktuellen Schuljahres ablaufen, so stellen Sie bitte frühzeitig (vor oder nach den Pfingstferien) erneut den Antrag auf Nachteilsausgleich und Notenschutz.
Falls Sie Ihr Kind extern testen lassen, vermerken Sie dies bitte auf dem Antrag.